CDU Kreisverband Tübingen

112.260 Euro für die Konservierungsarbeiten und Sicherungsmaßnahmen an den Grabsteinen auf dem Jüdischen Friedhof in Wankheim

Das Land Baden-Württemberg fördert die Konservierungsarbeiten und Sicherungsmaßnahmen des Fördervereins für jüdische Kultur in Tübingen e.V. an den Grabsteinen auf dem Jüdischen Friedhof in Wankheim mit 112.260 Euro. Den symbolischen Scheck überreichte die zuständige Ministerin Nicole Razavi (CDU) gemeinsam mit den Landtagsabgeordneten Manuel Hailfinger und Thomas Poreski dem Vereinsvorsitzenden Werner Kemmler im Landtag in Stuttgart.

Die Finanzierung des Denkmalförderprogramms erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln, die der Landtag beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt dabei aus den Erlösen der staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
„In Baden-Württemberg gibt es 145 jüdische Friedhöfe, auf denen sich rund 55.000 Grabsteine befinden. Viele der Grabstätten sind dem Verfall durch die Witterung ausgesetzt. Als unersetzlichen Teil des Kulturerbes in unserem Land wollen wir diese mit Landesmitteln erhalten“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Manuel Hailfinger, der dem Kuratorium von Toto-Lotto angehört.

 

Bild: v.l. Manuel Hailfinger MdL, Vorsitzender Werner Kemmler, Ministerin Nicole Razavi MdL und Thomas Poreski MdL


Hailfinger betonte weiter: „Als Ehrenamtsbeauftragter war es mir zudem wichtig, dass wir neben der etablierten Denkmalförderung auf Initiative der CDU-Landtagsfraktion in den Jahren 2023 und 2024 jeweils 100.000 Euro für das Ehrenamt in der Denkmalpflege zur Verfügung stellen.“
Im Rahmen der ersten Tranche 2023 hat das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Baden-Württemberg für den Erhalt von 52 Kulturdenkmalen 6,1 Millionen Euro freigegeben.
 
Hintergrund:
Als eines von nur wenigen Ländern unterstützt Baden-Württemberg seit über 40 Jahren Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer beim Erhalt ihrer Denkmale. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können private Antragstellerinnen und Antragsteller für Maßnahmen an ihrem Kulturdenkmal eine Förderung von 50 Prozent bei spezifisch denkmalbezogenen Aufwendungen erhalten, Kirchen und Kommunen 33 Prozent. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen entscheidet über die Aufstellung des Förderprogramms und die zu fördernden Maßnahmen. Finanziert wird das Denkmalförderprogramm aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat. Der überwiegende Anteil der Fördermittel stammt aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart gerichtet werden. Darüber hinaus ist der Erhalt von Bau- und Kulturdenkmalen unter bestimmten Voraussetzungen auch steuerlich begünstigt.
Weitere Informationen finden Sie unter www.denkmalpflege-bw.de