CDU Kreisverband Tübingen

CDU Starzach/ Hirrlingen und JU Rottenburg besuchen gemeinsam mit Landtagsabgeordneten Manuel Hailfinger MdL den Golfclub Schloss Weitenburg

Am 08.09.2023 waren die CDU Starzach/Hirrlingen und die JU Rottenburg mit Manuel Hailfinger MdL, dem sportpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im Golfclub Schloss Weitenburg zu Gast. Nach einem Empfang von Clubmanager Michael Kraus tauschten sich die Anwesenden über sportpolitische Themen und aktuelle Herausforderungen des Golfsports aus. Dabei wurde deutlich, dass Golfen umweltfreundlicher ist als sein Ruf. Golfen und Naturschutz kann beispielsweise durch eine langfristige und ökologisch verantwortungsvolle Pflegeplanung von Golfanlagen Hand in Hand gehen. Der Golfclub Schloss Weitenburg plant ferner den Einsatz von recyceltem Wasser, konkret geklärtem Abwasser für die Bewässerung. Es zeigte sich des Weiteren, dass der Golfsport der Persönlichkeitsentwicklung dient und damit auch für jüngere Personen interessant ist.

Eine große Herausforderung neben jener, gerade junge Menschen für den Sport zu gewinnen, ist die geplante Grundsteuerreform. Der CDU ist es hierbei ein großes Anliegen, eine transparente, lückenlose und zeitnahe Information der Bürger sicherzustellen. Die neue Grundsteuer muss auf fundierter Faktenbasis festgelegt werden, rational öffentlich diskutiert und rechtzeitig dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Verwaltung sollte demnach rechtzeitig darüber informieren, in welcher Form die Bevölkerung über die Ausgestaltung der Grundsteuer in der Gemeinde ab 2025 informiert wird und ob bereits ein Fahrplan für die Festsetzung des Grundsteuerhebesatzes ab 2025 besteht, wie dieser aussieht sowie in welcher Form die Bürgerschaft, Verbände und der Gemeinderat miteinbezogen werden. Darüber hinaus fordert die CDU die Gemeinde auf, Aussagen darüber zu machen, ob der aktuelle Grundsteuerhebesatz ab 2025 in unveränderter Höhe fortgelten wird und welche Grundsteuereinnahmen die Gemeinde im Jahr 2022 hatte, womit sie für 2023 beziehungsweise 2024 rechnet und, welche Höhe der Grundsteuereinnahmen sie für 2025 zu erzielen gedenkt. Ebenso wird die Verwaltung darum gebeten, bis zum Oktober 2023 eine Vergleichsrechnung vorzulegen, welchen Hebesatz der Gemeinderat beschließen müsste, damit eine Aufkommensneutralität zur aktuellen Grundsteuer in der Gemeinde gewährleistet ist.