CDU Kreisverband Tübingen

Kein Green Deal ohne neue genomische Techniken (NGTs) – Endlich handelt die Europäische Kommission

Nach 20 Jahren endlich eine Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für gentechnisch veränderte Pflanzen - EU-Kommission stellt reformiertes Regelwerk vor

BRÜSSEL. Die Europäische Kommission hat heute einen Vorschlag zu neuen Züchtungstechniken vorgelegt. Diese umfasst vor allem Lockerungen beim bisher streng regulierten Zulassungsverfahren. Die Agrarpolitiker Marlene Mortler, Lena Düpont, Christine Schneider, Norbert Lins und Peter Jahr (alle EVP) unterstützen diesen Vorstoß:

„Nach zwei Jahrzehnten ist es endlich soweit und die Kommission präsentiert uns eine längst überfällige Neuerung der Verordnung. Wir fordern schon seit Langem, dass die gegenwärtigen Rechtsvorschriften der Gentechnik an die Fortschritte in der Biotechnologie angepasst werden.
Was dient einer nachhaltigen Wirtschaftsweise mehr? Das ist die entscheidende Frage! Wenn die neuen Züchtungsmethoden weiterhin pauschal als gentechnisch veränderte Organismen bewertet werden, dann führt uns das politisch und fachlich immer mehr in die Sackgasse. Denn die Weltbevölkerung nimmt rasant zu, Krisen, Konflikte und klimatische Veränderungen kommen noch dazu. In dieser angespannten Zeit führen uns unsachliche und ideologisch motivierte Aktionen und Diskussionen nicht weiter. Die EU braucht neue nachhaltige Lösungen, die sowohl der Ernährungssicherheit als auch der Umwelt dienen.
Deshalb ist es nötig, dass wir ein zukunftsfähiges und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk verabschieden, dass sowohl den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gewährleistet.
Der Vorschlag der Kommission bietet die Möglichkeit, die Pflanzenzüchtung zu revolutionieren und nachhaltigere landwirtschaftliche Lebensmittelsysteme zu fördern. So führen die neuen Züchtungsmethoden zu einem geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und in Folge dessen zu resilienteren Pflanzen.
Unserer Ansicht nach geht es im Wesentlichen darum, die Errungenschaften des europäischen und deutschen Rechtsrahmens für Saatgut zu erhalten. Dazu zählt insbesondere der freie Zugang zur Wissenschaft und die Wahlfreiheit der Landwirte inklusive der sogenannten Nachbau Berechtigung. Nun ist es dringend nötig, dass der Vorschlag vom EU-Parlament und EU-Rat vor den Wahlen im kommenden Jahr verabschiedet wird und nicht noch weiter aufgeschoben wird.“