CDU Kreisverband Tübingen

Statement Norbert Lins MdEP (CDU) zu Ausnahmen Stilllegungsverpflichtung / EU-Kommission

Die EU-Kommission hat heute Ausnahmen von der Stilllegungsverpflichtung innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik angekündigt. Dazu erklärt Norbert Lins (CDU), Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses des Europäischen Parlaments:

"Ich begrüße die heutige Ankündigung. Unser monatelanger Druck auf die Europäische Kommission zahlt sich letztlich aus. Zudem bewirken die Bauernproteste, dass es in der Kommission doch noch Bewegung geben kann, wenn der Wille dazu da ist. Die Anwendung der nun angekündigten Maßnahmen obliegt den nationalen Regierungen. Hier ist der Bundeslandwirtschaftsminister gefordert: Er muss fristgerecht reagieren, sodass die deutschen Bäuerinnen und Bauern von dem Kommissionsvorschlag profitieren können.

 

Leider gilt die Ausnahme nur für das laufende Jahr. Für die Jahre 2025-2027 fordere ich ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren, um den Basisrechtsakt zur Gemeinsamen Agrarpolitik entsprechend abzuändern. Gerade im Hinblick auf die Ernährungssicherheit infolge des Ukrainekriegs und das Einkommen der europäischen Landwirtinnen und Landwirte brauchen wir die Aussetzung bis zum Ende der Förderperiode 2027. Planungssicherheit für die Landwirtschaft geht über das Jahr 2024 hinaus."
 
Hintergrund:
Der Vorschlag der Kommission folgt Forderungen, welche die EVP seit Monaten in Richtung Europäischer Kommission angebracht hatte und auch mehrere Mitgliedstaaten auf den Tagungen des Landwirtschaftsrates geäußert hatten.
 
Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirte eine Reihe von Konditionalitäten einhalten, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen. Diese grundlegenden Standards werden als GLÖZ bezeichnet, was so viel wie "gute landwirtschaftliche und ökologische Bedingungen" bedeutet. GLÖZ-Standard 8 schreibt unter anderem vor, dass ein Mindestanteil der Ackerfläche auf nichtproduktive Flächen oder Merkmale entfallen muss. Mit der heutigen Entscheidung bietet die Kommission allen Landwirtinnen und Landwirten in der EU die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung befreit zu werden und trotzdem ihre GAP-Basisdirektzahlungen zu erhalten.