CDU Kreisverband Tübingen

Widmann-Mauz MdB: Cannabis-Legalisierung in höchstem Maße unverantwortlich

Die Ampel-Regierung will am morgigen Freitag die Legalisierung von Cannabis beschließen. Cannabis soll künftig nicht mehr zu den verbotenen Substanzen nach dem Betäubungsmittelgesetz gehören, Besitz und Konsum bleiben unter bestimmten Bedingungen straffrei. Der Deutsche Bundestag wird darüber namentlich abstimmen. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen und Staatsministerin a.D., Annette Widmann-Mauz:

„Entgegen aller Warnungen von Expertinnen und Experten will die Ampel-Koalition morgen die Legalisierung von Cannabis beschließen. In der vorliegenden Fassung ist das Gesetz gefährlich und in höchstem Maße verantwortungslos, ganz besonders aus Sicht des Kinder- und Jugendschutzes“, so Widmann-Mauz, die das Vorhaben ablehnt. „Im parlamentarischen Verfahren wurden die ohnehin schon schwachen Schutzregelungen für Kinder und Jugendliche noch weiter verwässert. So wurden etwa die Bannzonen um Schulen und Kitas verkleinert, die Freigrenzen heraufgesetzt und die Höhe der Bußgelder abgesenkt. Während wichtige Reformvorhaben im Gesundheitsbereich liegen bleiben, priorisiert die Ampel-Regierung lieber ein mehr als fragwürdiges Vorhaben.“

„Insbesondere junge Menschen bis 25 Jahre sind durch den Konsum von Cannabis besonders gefährdet, da bei ihnen die Entwicklung des Gehirns noch nicht abgeschlossen ist. Gedächtnis-, Lern- und Erinnerungsleistungen werden durch den Konsum von Cannabis negativ beeinflusst, Aufmerksamkeit, Denkleistung und Intelligenz leiden erwiesenermaßen darunter. Auch steht Cannabis-Konsum im Zusammenhang mit depressiven Störungen, Suizidalität, bipolaren Störungen, Angsterkrankungen und Psychosen“, erläutert die ehemalige Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium ihre Ablehnung.
Schließlich würden auch die Erfahrungen aus anderen Ländern eindeutig belegen, dass eine Legalisierung gerade bei jungen Menschen zu erhöhtem Konsum und zu mehr gesundheitlichen Schäden führt. „Nicht umsonst haben sich die führenden Verbände der Kinder- und Jugendmediziner, der Kinder- und Jugendpsychiater, die Bundesärztekammer, die Gewerkschaft der Polizei, der Bund Deutscher Kriminalbeamten sowie der Berufsverband der Lehrkräfte und Pädagogen allesamt klar gegen das Gesetz ausgesprochen.“

Auch eine wirksame Kontrolle der kleinteiligen Auflagen und Regelungen durch Polizei- und Ordnungsbehörden werde faktisch nicht möglich sein, so Widmann-Mauz weiter. „Das Ziel, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, wird mit diesem Gesetz nicht funktionieren, da die Konsumenten den komplizierten Erwerb über die Cannabis-Clubs umgehen werden.“ Selbst wer die Cannabis-Legalisierung grundsätzlich befürworte, könne diesem Gesetz nicht guten Gewissens zustimmen, resümiert die Abgeordnete.