Der AK Christ & Politik ist eine ökumenische Erweiterung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU (EAK) auf Kreisebene. Er versteht sich als Brücke, Dialog- und Interaktionsforum zwischen Politik und Kirchen bzw. Politik und entschieden christlich geprägten Menschen.
Wir treffen uns einmal im Monat zu einem Diskussionsabend. Es gibt keine feste Mitgliedschaft und die Teilnahme an den AK-Treffen ist unverbindlich. Eingeladen sind alle, die sich die Frage stellen, was eine christliche Orientierung in der Politik heutzutage bedeuten kann.
Der AK Christ & Politik möchte in die CDU hineinwirken. Dabei geht es vor allem um die beständige Rückfrage nach der Identität, dem Profil, den Wurzeln und dem Inhalt der Partei.
Vorsitzender: Manuel Feger
Der AK Christ & Politik (EAK Tübingen) spricht sich auf seiner Sitzung am 15. Februar für die Einführung des Nordischen Modells der Prostitution in Deutschland aus. Sexkauf sollte wie in den nordischen Ländern kriminalisiert und Freier bestraft werden.
Bei einer Reihe von Arbeitstreffen hat sich der AK Christ & Politik Anfang des Jahres ausführlich mit der Situation von Prostituierten in Deutschland beschäftigt. Beraten wurden die Mitglieder dabei von Sozialarbeitern, die sich im Stuttgarter Rotlichtmilieu um Prostituierte kümmern.
Die Vorstellung von Prostitution als einem normalen „Dienstleistungsberuf“, in dem so genannte „Sexarbeiterinnen“ freiwillig und selbstbestimmt arbeiten, ist eine weit verbreitete Mär. Dieser Irrglaube wird genährt von Kinofilmen wie Pretty Woman oder Fernseh-Talkshows, in denen Prostituierte berichten, dass sie sich ihre Freier selbst aussuchen könnten und ihre Arbeit gerne tun. Die Wahrheit ist aber – das berichten die Sozialarbeiter aus ihrer täglichen Erfahrung –, dass die allermeisten Prostituierten in Deutschland aus den armen Ländern Osteuropas stammen. Sie werden von Familienangehörigen oder Zuhältern unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt und hier zur Prostitution gezwungen. Diese Frauen sind oft sehr jung, sprechen kein Deutsch, kennen ihre Rechte nicht und sind damit ihren Zuhältern völlig hilflos ausgeliefert. Sie erleben den Sexkauf als eine bezahlte Vergewaltigung und sind oft nach kurzer Zeit schon schwer traumatisiert. Für unsere Polizei ist es meist nicht möglich die kriminellen Methoden der Zuhälter aufzudecken, da dies eine Aussage der Prostituierten gegen ihre Zuhälter (er zwingt mich!) erfordern würde. Da die Frauen aber auf das Geld angewiesen sind und von ihren Zuhältern eingeschüchtert werden, ist mit so einer Aussage meist nicht zu rechnen.
Nicht willentlich hat die rot-grüne Bundesregierung vor zwanzig Jahren mit der Legalisierung der Prostitution (Prostitutionsgesetz 2001) einen Markt für Menschenhandel und Zwangsprostitution in Deutschland geschaffen. Ein Sexkaufverbot, bei dem die Freier bestraft würden, würde diesem Markt den Boden entziehen. Und Sexkauf sollte bestraft werden: Der Freier will sich nicht fragen, ob die Frau beim Sex Lust empfindet, ob sie Schmerzen hat, oder ob sie lieber aus der Prostitution aussteigen würde. Er verschafft sich keine Sexualität mit einem anderen Menschen auf Augenhöhe, sondern kauft sich die Frau zur sexuellen Benutzung, um sie wie einen Gegenstand behandeln zu können. Damit aber tritt der Freier die Würde der Frau mit Füßen. – Unser Staat, der sich dazu verpflichtet hat, die Würde des Menschen zu schützen, muss so ein Verhalten unter Strafe stellen!
In Schweden hat man in den letzten zwanzig Jahren gute Erfahrungen mit dem Sexkaufverbot gemacht. Wie der schwedische Polizei-Kommissar Simon Häggström auf dem Tübinger Frauenfilmfestival im November 2019 berichtete, sind die Zahlen von Menschenhandel und Zwangsprostitution in Schweden seit der Einführung des Sexkaufverbots stark zurückgegangen. Zudem hat ein Umdenken in den Köpfen der Bürger stattgefunden: Während vor der Einführung des Sexkaufverbots noch 70% der Schweden dagegen waren, befürworten heute 70% das Sexkaufverbot. Die Mehrheit der Schweden hat erkannt: Sexkauf ist sexualisierte Gewalt an Frauen, Sexkauf ist falsch! Mehrere Länder sind dem schwedischen Vorbild inzwischen gefolgt, darunter Kanada, Norwegen und Frankreich.
Der Arbeitskreis Christ & Politik fordert nun seine politischen Vertreter dazu auf, sich im Gesetzgebungsprozess für die Einführung des Nordischen Modells in Deutschland einzusetzen.
Für den AK Christ & Politik: Manuel Feger (Vorsitzender)
Der Arbeitskreis Christ & Politik im CDU-Kreisverband Tübingen (Evangelischer Arbeitskreis der CDU-Tübingen) spricht sich nach seiner Sitzung am 9. November 2019 für eine flächendeckende Einführung des Faches islamische Religionslehre an allen öffentlichen Schulen des Landes Baden-Württemberg aus.
Der Arbeitskreis tritt dafür ein, dass auch unsere muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Glauben selbstbewusst in Deutschland leben können. Dazu gehört für uns auch ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht, d.h. ein Religionsunterricht, der nicht nur neutrale Religionskunde ist, sondern der den Schülern eine Innenperspektive auf Religion und Glauben ermöglicht. Da der Staat in weltanschaulichen Fragen aber neutral bleiben will, ist er bei der Organisation eines bekenntnisorientierten Religionsunterrichts auf kirchliche Kooperationspartner angewiesen. Das sind beim christlichen Religionsunterricht die Evangelische Landeskirche und die katholischen Bischöfe, die die Unterrichtsinhalte festlegen und die Lehrkräfte auswählen. Da es im Islam aber keine Institution Kirche gibt, muss der Staat für einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht die Zusammenarbeit mit den islamischen Verbänden suchen.
Aus diesem Grund war der islamische Religionsunterricht, der bislang als Modellprojekt an einigen Schulen in Baden-Württemberg geführt wurde, lange Zeit mit vielen und schwerwiegenden Bedenken verbunden. Dabei ging es vor allem um einen möglichen Kontrollverlust des Staates (was für ein Islam wird da hinter der verschlossenen Klassenzimmertür eigentlich vermittelt?). Zudem wurde die Zusammenarbeit des Landes mit dem Islamverband DITIB, dem Ableger des türkischen Religionsamtes Diyanet in Deutschland, kritisiert. Befürchtet wurde dabei der mögliche Einfluss der türkischen Regierung auf den islamischen Religionsunterricht in schwäbischen Klassenzimmern.
Seit der islamische Religionsunterricht in Baden-Württemberg im August 2019 auf eine neue organisatorische Basis gestellt worden ist, sind diese Bedenken aus unserer Sicht aber weitgehend entkräftet: Seit August wird der islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung von einer Stiftung des öffentlichen Rechts, dem `sunnitischen Schulrat´ getragen, in dessen Vorstand fünf muslimische Experten sitzen. Drei dieser Experten bestimmt das Land, die anderen beiden Experten werden von den islamischen Verbänden bestimmt. Nur zwei islamische Verbände wirken im Schulrat mit: der Verband der Islamischen Kulturzentren und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland. Die türkeiorientierte DITIB hingegen hat sich nicht zu einer Mitarbeit im Schulrat bereit erklären wollen(!) und hat damit auch keinen Einfluss mehr auf den islamischen Religionsunterricht. Ab August 2020 soll dieser Schulrat, in dem die DITIB nicht vertreten ist, dann auch verantwortlich sein für das Zentrum für Islamische Theologie an der Universität Tübingen, an dem die Anwärter für den islamischen Religionsunterricht an Gymnasien studieren.
Damit steht ein islamischer Religionsunterricht in Aussicht, der von in Deutschland ausgebildeten Lehrern in deutscher Sprache erteilt wird, der unabhängig von Einflüssen aus dem Ausland ist, und bei dem das Land überprüfen kann, ob er unseren demokratischen Grundsätzen entspricht.
Unter diesen neuen Voraussetzungen bietet der islamische Religionsunterricht aus Sicht des Arbeitskreis Christ & Politik folgende Chancen:
- Der islamische Religionsunterricht, der an den öffentlichen Schulen des Landes erteilt wird, kann besser staatlich kontrolliert werden als die religiösen Unterweisungen, die in irgendwelchen Hinterhöfen stattfinden.
- Der islamische Religionsunterricht, in dem die Schüler zu religiöser Mündigkeit erzogen werden, kann junge Muslime davor schützen, in den Bann des radikalen Islams zu geraten.
- Der islamische Religionsunterricht würde religiöse Sprachfähigkeit fördern, die es jungen Muslimen erlaubt auch mit Atheisten oder Anhängern anderer Religionen in ein Gespräch über Religion und Glauben zu treten.
- Der islamische Religionsunterricht könnte die Beheimatung junger Muslime in Deutschland, die sich mitunter mehr ihrer landsmannschaftlichen Community als der deutschen Gesellschaft zugehörig fühlen, fördern.
- Der islamische Religionsunterricht könnte einen innerislamischen Diskurs darüber in Gang setzen, was für einen Islam die Muslime in Deutschland eigentlich haben wollen. Und das Sprechen und Diskutieren darüber, welcher Islam es denn jetzt sein soll, könnte langfristig auf eine Liberalisierung des Islams in Deutschland hinauslaufen.
Unabhängig von diesen Vorteilen für das Zusammenleben in Deutschland treten wir als Christinnen und Christen aber auch um der (Religions-)Freiheit willen, die wir in diesem Land genießen, dafür ein, dass diese Freiheiten auch Anhängern anderer religiöser Überzeugungen zustehen und sie das Recht haben, einen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen durchzuführen.
Für den Arbeitskreis Christ & Politik: Manuel Feger (Vorsitzender)