CDU Kreisverband Tübingen

CDU-Kreisverband Tübingen für ein Sexkaufverbot, für mehr Eigenheimförderung und für mehr Wasserstoff

Gut organisiert und mit vereinten Kräften hat es der CDU-Kreisverband Tübingen geschafft, zentrale Anträge auf dem CDU-Landesparteitag, der am 27. April in Ludwigsburg stattgefunden hat, durchzubringen.

Zufrieden stellt der CDU-Kreisvorsitzende Christoph Naser fest: „Als CDU-Kreisverband Tübingen machen wir ganz konkrete Politik für die Menschen in unserem Land. Mit der Kompetenz unserer Mitglieder vor Ort gestalten wir die Programmatik unserer CDU-Landespartei. Mit unseren Anträgen haben wir einen Schwerpunkt auf unsere Bau-, Energie- und Landwirtschaft sowie das nicht minder wichtige Thema Menschenrechte gelegt.“ Anschließend ergänzt Naser: „Wir machen deutlich, dass wir der Orientierungslosigkeit der Ampel-Koalition entgegentreten. Wir brauchen jetzt Impulse für die Schaffung neuen Wohnraums, Klarheit für die Energieversorgung unserer Industrie und verbesserte Rahmenbedingungen für unsere Landwirte. Mit der Positionierung für das Nordische Modell (Sexkaufverbot) zeigen wir, dass wir Menschenhandel und Menschenrechtsverletzungen klar entgegentreten."

Die Staatsministerin a. D. Annette Widmann-Mauz MdB ergänzt: „Menschenwürde ist nicht verhandelbar. Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen in allen Formen steht ganz oben auf unserer Agenda. Und hier dürfen wir die Augen vor der Prostitution nicht länger verschließen: Die Zustände sind menschenunwürdig. Deshalb fordern wir und auch ich persönlich einen Paradigmenwechsel. Der Beschluss des CDU-Landesparteitags für die Einführung eines strafbewehrten Sexkaufverbots ist ein nächster wichtiger Schritt. Auf dem CDU-Bundesparteitag werde ich mich weiter dafür einsetzen, die notwendige Mehrheit für ein Sexkaufverbot zu erreichen, damit dieses auch im neuen CDU-Grundsatzprogramm verankert wird.“


So hat der 80. Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg auf Antrag des CDU-Kreisverbands Tübingen, der Frauen Union und des Evangelischen Arbeitskreises Baden-Württemberg sowie mehrerer anderer CDU-Kreisverbände unter anderem beschlossen, dass das nordische Modell flächendeckend in der Bundesrepublik eingeführt werden soll. Dieses Modell stellt den Sexkauf durch Freier unter Strafe, während die Prostituierten selbst straffrei bleiben. Dieses Modell ermöglicht es, konsequent gegen illegale Prostitution und Menschenhandel vorzugehen, ohne die betroffenen Prostituierten selbst zu kriminalisieren.

Außerdem wurde unter tatkräftiger Mithilfe des CDU-Kreisverbandes Tübingen beschlossen, dass die CDU Baden-Württemberg sich dafür einsetzt, dass die Aufwendungen für Wohneigentum steuerlich besser absetzbar gemacht werden sollen. Hierdurch, so die begründete Hoffnung, könne der Wohnungsmarkt gestärkt, junge Familien unterstützt und die ganze Baubranche als wichtiger Wirtschaftssektor belebt werden.

Schließlich hat die CDU im Kreis Tübingen, im Schulterschluss mit weiteren CDU-Kreisverbänden, erreicht, dass sich die CDU Baden-Württemberg auf den entsprechenden Ebenen für die zeitnahe Umsetzung der Wasserstoffstrategie und damit den Ausbau der notwendigen Infrastruktur hinwirkt. Diese Maßnahme sei nötig, um den Industriestandort Baden-Württemberg wettbewerbsfähig zu halten und damit die notwendigen Voraussetzungen für ein bundesweites Wasserstoffnetz zu schaffen, weil die Planungen der Ampel-Koalition Deutschlands Südwesten nur unzureichend berücksichtigen.

An folgenden Anträgen, die allesamt angenommen wurden, war der CDU-Kreisverband Tübingen beteiligt:

-    Nordisches Modell gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel einführen
-    Aufwendungen für Wohneigentum (Zinsaufwendungen, Handwerkerleistungen
u. ä.) zu einem größeren Teil steuerlich absetzbar machen
-    Flächendeckender Ausbau der Infrastruktur für die Versorgung in Baden-Württem-berg mit Wasserstoff
-    Solarenergie stärken: durch vergünstigte KfW-Darlehen, steuerliche Entlastung des Eigenverbrauchs
-    Wasserversorgung sichern etwa durch volle steuerliche Absetzbarkeit des Baus von Zisternen
-    Landwirtschaft: Klare Abgrenzung von Schutz- und Landwirtschaftsgebieten sowie Flexibilisierung von Abschlussregelungen bei forst- und landwirtschaftlichen Schäden