Widmann-Mauz MdB: Biersteuer darf nicht wieder steigen
Über eine Änderung des Verbrauchsteuergesetzes plant die Ampel-Regierung den Biersteuersatz, den kleine Brauereien zahlen müssen, wieder zu verdoppeln. In einem Antrag, der morgen im Deutschen Bundestag beraten wird, fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, den während der Corona-Pandemie ermäßigten Biersteuersatz beizubehalten. Dazu erklärt Annette Widmann-Mauz MdB, Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen:
„Die von der Ampel-Koalition geplante Steuererhöhung träfe viele Brauereien auch bei uns in der Region wie die Brauerei Schimpf in Neustetten, die Brauerei Fischer’s in Mössingen oder die Baisinger BierManufaktur der Familie Teufel sehr hart. Als Union haben wir die Biersteuer für die kleinen und mittleren Brauereien im letzten Jahr gesenkt, um sie bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen. Diesen ermäßigten Steuersatz will die Regierung nun ab Ende des Jahres vollständig streichen“, kritisiert Widmann-Mauz die Pläne der Bundesregierung. „Angesichts der steigenden Inflation und massiv gestiegener Rohstoff- und Energiepreise etwa für Gersten- und Weizenmalz sind die wirtschaftlichen Folgen für die Brauereien bei Weitem noch nicht ausgestanden. Es ist daher unverständlich, warum die Biersteuerermäßigung jetzt nicht dauerhaft entfristet wird.“
„Mit der befristeten Einführung des reduzierten Steuersatzes ging es uns damals in erster Linie darum, die Belastungen der Unternehmen durch die Corona-Pandemie abzufedern. Doch damals lagen die Inflationsrate noch bei 2,5 Prozent und die immensen Folgen eines Krieges in Europa in weiter Ferne“, erläutert Widmann-Mauz. „Die Bundesregierung täte deshalb gut daran, den Blick nach vorne zu richten und auf diese veränderten Rahmenbedingungen zu reagieren. Hier geht es um die Zukunft unserer heimischen Traditionsbetriebe. Ihnen müssen wir jetzt unter die Arme greifen.“
In ihrem Antrag fordert die Unionsfraktion, dass die Ende des Jahres auslaufenden ermäßigten Steuersätze sowohl bei der Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien wie auch bei der Mehrwertsteuer in der Gastronomie dauerhaft gelten. Für die Gastronomie gilt seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2022 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent. Anfang 2021 wurde auch die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien befristet bis Ende 2022 gesenkt. „Wenn diese Regelungen Ende des Jahres auslaufen, bedroht das die Erholung der Gastronomie in unseren Innenstädten und Gemeinden wie auch den Fortbestand vieler kleiner Brauereien in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation“, so Widmann-Mauz.