Widmann-Mauz MdB: Persönliche Erklärung zum Chancen-Aufenthaltsrecht
Zum heutigen Beschluss des Deutschen Bundestags zum sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB:
„Als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung habe ich mich stets dafür eingesetzt, dass Migrantinnen und Migranten schnellstmöglich integriert werden. Das gilt ganz besonders für diejenigen, die langjährig geduldet sind, nicht straffällig geworden sind und auch auf absehbare Zeit nicht in ihr Heimatland zurückgeführt werden können. Hier ist es im Interesse unserer Gesellschaft, aber vor allem auch im Sinne unserer Sozialsysteme, dieser Gruppe eine Chance zum rechtmäßigen Aufenthalt zu geben. Die heute beschlossenen Änderungen im Aufenthaltsgesetz halte ich vor diesem Hintergrund für sinnvoll und pragmatisch“, erläutert Widmann-Mauz.
Die Regelung zu Voraufenthaltszeiten sehe sie jedoch sehr kritisch: „Die Verkürzung der Voraufenthaltszeiten in Deutschland als Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht auf drei Jahre und die Ausweitung dieser Regelung bis zum 27. Lebensjahr halte ich für falsch. Alleine aufgrund der Tatsache, dass ein Asylverfahren im Schnitt 2,5 Jahre dauert, ist die Verkürzung das falsche Signal. Unter Abwägung dieser Aspekte habe ich mich bei der heutigen Abstimmung im Deutschen Bundestag unter Abgabe einer persönlichen Erklärung enthalten“, so die Abgeordnete und ehemalige Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration.