Widmann-Mauz MdB: Ampel-Pläne zur Wahlrechtsreform schwächen den Wählerwillen
Zum von den Ampel-Fraktionen SPD, GRÜNE und FDP vorgelegten Gesetzentwurf für eine Wahlrechtsreform für die Wahlen zum Deutschen Bundestag erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB:
„Eine Verkleinerung des Bundestags ist überfällig – darin sind wir uns alle einig. Es geht darum, sowohl die Arbeitsfähigkeit als auch die Glaubwürdigkeit des Parlaments zu stärken und dabei auch die Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu senken. Bei jeder Reform müssen jedoch das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip an oberster Stelle stehen. Die nun von der Ampel-Koalition vorgeschlagene Reform missachtet allerdings den Wählerwillen: Wenn der Gewinn eines Direktmandats den Einzug in den Bundestag künftig nicht mehr garantiert, entwertet die Ampel-Koalition damit die Stimmen der Wählerinnen und Wähler“, kritisiert Widmann-Mauz. „Dies kann zur Folge haben, dass Wahlkreise durch keinen direkt gewählten Abgeordneten mehr in Berlin vertreten sein werden. Das wird letztlich zu Politikverdrossenheit und mangelnder Akzeptanz der parlamentarischen Arbeit in der Bevölkerung führen. Ich bezweifle daher, ob dieser Vorschlag aus den genannten Gründen einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalten wird.“
Besondere Kritik übt die Abgeordnete und Bundesvorsitzende der Frauen Union der CDU Deutschlands auch in einem weiteren Punkt: „Ich bin der festen Überzeugung, dass wir über keine Änderung des Wahlrechts beraten sollten, ohne dass wir auch die Frage beantworten, wie wir eine bessere Beteiligung von Frauen an Mandaten erreichen. Das haben in der letzten Wahlperiode insbesondere SPD und GRÜNE stets beteuert und noch im Wahlkampf ein Parité-Gesetz versprochen. Davon ist jetzt keine Rede mehr.“