CDU Kreisverband Tübingen

Ergebnisse der Plenarabstimmung zur Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie

Heute wurde im Plenum vom Europäischen Parlament über die Überarbeitung der EU-Luftqualitätsrichtlinie abgestimmt. Dazu erklärt Norbert Lins (CDU), Berichterstatter der EVP-Fraktion:

"Die Luftqualität in der EU hat sich innerhalb der letzten Jahrzehnte stetig verbessert. Trotzdem bestreitet niemand, dass wir auch weiterhin an einer besseren Luftqualität arbeiten müssen. Dabei dürfen wir aber das Maß nicht überspannen. Statt kaum erreichbaren Richtwerten brauchen wir realistische Ziele.

Leider hat sich heute eine Mehrheit aus den Ampel-Parteien und Linken für unrealistische, populistische und drastische Zielwerte und damit Maßnahmen gefunden, die in Deutschland und in vielen weiteren EU-Mitgliedsstaaten Fahrverbote oder die Stilllegung von Industrien und Bauarbeiten bedeuten können. Dies ist nicht zielführend. Statt Verboten und Strafen sind Förderungen für emissionsarme Tätigkeiten und Anreize notwendig.
Ein ehrgeiziges und ambitioniertes Parlamentsmandat befürworte ich, jedoch ist das heutige Ergebnis reine Propaganda und wir werden durch allgemeingültigen strikteren Grenzwerte keine Verbesserung der Luftqualität erreichen können, denn die Notwendigkeit besteht darin die geographischen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen. Es gibt für eine reinere Luft keine 08/15-Lösung. Die geeignetsten Maßnahmen und Möglichkeiten kennen die lokalen Behörden selber am besten. Da sollten wir auf der Europäischen Ebene keine Steine in den Weg legen.

Ich bin daher gespannt wie sich der Rat in den kommenden Monaten positionieren wird. Wir werden in den Verhandlungen erneut versuchen, anspruchsvolle und gleichzeitig ausgewogene Ziele durchzusetzen, die Umwelt, Klima, Gesundheit und Wirtschaft in Einklang bringen.“


Hintergrund:
In der Plenarwoche im September wurde das Mandat des Europäischen Parlament zu dem Thema verabschiedet. Der Europäische Rat sollte bis Dezember seine Position der EU-Regulierungen festlegen, damit die Verhandlungen mit den EU-Regierungen und der Europäischen Kommission (sogenannte Triloge) beginnen können, um über einen endgültigen Gesetzestext zu entscheiden.