Widmann-Mauz MdB: Werkstattlohn zur Verbesserung der Einkommenssituation
Auf Einladung der CDU-Bundestagsabgeordneten Annette Widmann-Mauz nahmen letzte Woche Vertreterinnen und Vertreter von Menschen mit Behinderung und Werkstätten für behinderte Menschen aus den Landkreisen Tübingen und Zollernalb, darunter Andreas Braun, Vorsitzender des Landesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter Menschen Baden-Württemberg e.V. (LSK) und Sabine Goetz, Geschäftsführerin LSK, am Fachgespräch „Werkstätten für behinderte Menschen: Gut aufgestellt für die Zukunft“ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion teil.
„In einer Zeit, die zunehmend auf Inklusion und Chancengleichheit für alle Bürgerinnen und Bürger setzt, sind Behindertenwerkstätten von unschätzbarem Wert und spielen eine entscheidende Rolle bei der Verwirklichung dieser Ziele. Ich schätze die wertvolle Arbeit, die in Werkstätten für behinderte Menschen hier bei uns Wahlkreis geleistet wird. Diese Einrichtungen tragen aber nicht nur zu einer inklusiveren und gerechteren Gesellschaft bei, sondern bieten auch die Möglichkeit, sinnvolle Arbeit zu leisten und berufliche Fähigkeiten zu entwickeln. Dies ist ein entscheidender Schritt in Richtung beruflicher Integration und Unabhängigkeit.“
Nachdem die Unionsfraktion in den letzten Jahren viele gute Maßnahmen auf den Weg gebracht habe, um den inklusiven Arbeitsmarkt zu stärken, bleibe die neue Bundesregierung konkrete Vorschläge und Maßnahmen zu drängenden Fragen schuldig: Mehr Rechtssicherheit für Inklusionsbetriebe? Ein Werkstattlohn, der Werkstattbeschäftigten auch wirklich zugutekommt? Eine bessere Förderung für die barrierefreie digitale Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Betrieben und außerbetrieblichen Einrichtungen? Eine bessere Verzahnung von Fördermöglichkeiten? „Leider bleibt der Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien hier nur in Ansätzen stecken. Gerade bei der Umsetzung eines Konzepts zum Werkstattentgelt -insbesondere bei der Anpassung an staatliche Sozialleistungen-, das zu einer Verbesserung der Einkommenssituation der Werkbeschäftigen führt, ist noch immer nichts passiert“, führt Widmann-Mauz aus.
Die unionsgeführte Bundesregierung habe in der vergangenen Wahlperiode eine Studie in Auftrag gegeben, wie das Entgeltsystem in Werkstätten zukunftsfähig gestaltet werden könne. Diese Studie beleuchte auch die Perspektiven für Werkstattbeschäftigte auf dem ersten Arbeitsmarkt und liefere wertvolle Handlungsempfehlungen. „Ich freue mich, dass meine Fraktion die Ergebnisse dieser wegweisenden Studie zum Anlass genommen hat, um einen Dialog zwischen den Autoren der Studie, Betreibern und Beschäftigten von Werkstätten sowie Experten aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu initiieren.“
Die über 300 Teilnehmenden, die sowohl online als auch physisch vor Ort präsent waren, unterstreichen das immense Interesse an diesem Thema.
So betont Andreas Braun, „dass der Werkstattlohn bei den Beschäftigten ankommen und durch seine Höhe die gebührende Wertschätzung der geleisteten Arbeit zum Ausdruck bringen muss. Werkstattbeschäftigte benötigen eine zeitgemäße Entlohnung.“
Sabine Goetz ergänzt: "Unser Ziel ist ein inklusiver Arbeitsmarkt, für den jedoch die Rahmenbedingungen verbessert werden müssen und barrierefreie Arbeits- und Ausbildungsplätze gewährleistet sein müssen. Wenn Inklusion und Teilhabe gelingen sollen, braucht es mehr Unterstützung und Förderung der Betriebe."