Widmann-Mauz MdB: Bundesverfassungsgericht setzt unseriöser Haushalts- und Finanzpolitik der Ampel-Regierung Grenzen
Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2021 der Ampel-Regierung heute für verfassungswidrig erklärt und damit einer Klage aus den Reihen der Unionsfraktion Recht gegeben. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz:
„Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik wird ein Bundeshaushalt für nichtig erklärt. Allein das zeigt, wie unseriös diese Bundesregierung Finanz- und Haushaltspolitik macht und Verfassungsgrundsätze ignoriert. Schon zum zweiten Mal gibt das Gericht einer Klage, die auch ich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eingereicht habe, Recht und weist der Ampel-Koalition damit klare Schranken auf. Der Bundeshaushalt ist kein Selbstbedienungsladen, in dem Gelder – und damit neue Schulden –mit finanzpolitischer Trickserei nachträglich umgeschichtet und für andere Zwecke verwendet werden können. Dagegen haben wir geklagt und heute Recht bekommen.“
Im Zuge der Corona-Pandemie hatte die Bundesregierung den Bundeshaushalt 2021 nachträglich in Form einer Kreditermächtigung um 60 Milliarden Euro aufgestockt. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation konnten somit neue Kredite trotz Schuldenbremse aufgenommen werden. Dieser Gelder wurden jedoch rückwirkend nicht zur Abfederung der Folgen der Pandemie, sondern für den Klima- und Transformationsfonds genutzt.
„Ein klarer Verstoß gegen die Schuldenbremse“, so Widmann-Mauz. „Das ist kein Urteil gegen Klimaschutz, sondern für nachhaltige, seriöse Politik und vor allen Dingen für Generationengerechtigkeit. Die Ampel-Regierung hat fahrlässig gehandelt und ihre dubiose Haushalts- und Finanzplanung entgegen allen Warnungen aus der Unionsfraktion unbeirrt fortgesetzt. So haben jetzt möglicherweise Bürgerinnen und Bürger das Nachsehen, die im Vertrauen auf etwaige staatliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt Investitionsentscheidungen getroffen haben, die jetzt gefährdet sind. Der Nachtragshaushalt hätte so gar nicht erst in Kraft treten dürfen. Die Bundesregierung muss jetzt in kürzester Zeit ein 60-Milliarden-Haushaltsloch stopfen und neue Prioritäten setzen. Diese Regierungsführung ist unverantwortlich.“