Widmann-Mauz MdB: Widmann-Mauz unterstützt Antrag auf Überprüfung der AfD
Der Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland“ wurde von den Initiatorinnen und Initiatoren heute an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas übergeben. Zu den 113 Erstunterzeichnern, die den überfraktionellen Antrag unterstützen, gehört auch die Tübinger Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz MdB:
„Die AfD verachtet unverhohlen unsere Demokratie und betrachtet politische Gegner als Feinde. Sie verachtet offen die Menschenwürde, unsere staatlichen Institutionen und befürwortet einen gewaltsamen Umsturz. Sie verbreitet Fake-News und Verschwörungsmythen und propagiert den „Bevölkerungsaustausch“. Meine Verantwortung als Abgeordnete gebietet es, alle mir zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen, zu verhindern, dass eine in großen Teilen rechtsextreme und völkische Partei in Deutschland wieder mächtig wird. Wir haben den vorliegenden Antrag über Monate hinweg sehr sorgfältig und intensiv vorbereitet. Die Gründe, die wir dort aufführen und die auch von renommierten Juristinnen und Juristen viel Zustimmung erhalten haben, rechtfertigen aus meiner Sicht die Einleitung eines Verfahrens zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit. Es ist höchste Zeit, der zunehmenden Gefahr der AfD für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu begegnen. Wehrhafte Demokratie bedeutet auch, zu handeln, bevor es zu spät ist“, erklärt Widmann-Mauz.
„Nach dem Bruch der Ampel-Regierung und mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen drängt die Zeit umso mehr. Unser Ziel ist es, den Antrag noch in dieser Legislaturperiode auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen und über ihn abzustimmen“, erläutert Widmann-Mauz weiter. „Nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit bereits als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft hat, liegen aus unserer Sicht genügend Anhaltspunkte dafür vor, dass die Partei als Ganzes verfassungswidrig ist. Auch die Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen wurden von den Landesverfassungsschutzbehörden als gesichert rechtsextrem eingestuft. Ich möchte dabei betonen: Wir wollen mit unserem Antrag ein Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD einleiten. Unser Grundgesetz sieht bewusst vor, dass Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat ein solches Verfahren initiieren müssen. Die Entscheidung, ob eine Partei verfassungswidrig ist, trifft nach Art. 21 Abs. 4 GG allein das Bundesverfassungsgericht. Die Prüfungsmaßstäbe und die damit verbundenen notwendigen tatbestandlichen Voraussetzungen sind zurecht hoch. Ich bin aber überzeugt, dass sie im Fall der AfD gegeben sind. Denn anders als bei der NPD erscheint es alles andere als aussichtslos, dass die AfD ihre verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele tatsächlich erreichen könnte.“