CDU Kreisverband Tübingen

Widmann-Mauz MdB: Debatte ohne Not – Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs stellt Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens infrage

Zum heute im Deutschen Bundestag in erster Lesung beratenen Gruppenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs erklärt die Tübinger Bundestagsabgeordnete Annette Widmann-Mauz MdB in einer Protokollrede:

„In Deutschland werden pro Jahr im Durchschnitt über 100.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. 916.000 Mal haben Frauen im letzten Jahr die „Pille danach“ in Anspruch genommen. Die Ampelkoalition hat sich vor drei Jahren im Koalitionsvertrag den Auftrag gegeben, Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts zu regeln. Auch wenn der Titel des Gruppenantrags „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ etwas anderes insinuiert, geht es den Antragstellerinnen und Antragstellern mit den vorgeschlagenen Regelungen im Kern darum, menschlichem Leben im ersten Trimenon einer Schwangerschaft die Schutzwürdigkeit abzusprechen und aus einem Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Schwangerschaftswoche einen routinemäßigen medizinischen Eingriff machen. Der eigentliche Sachverhalt, dass damit menschliches Leben zerstört wird und nicht lediglich ein unliebsames Stück Gewebe aus der Gebärmutter entfernt wird, gerät in den Hintergrund und wird geschickt kaschiert“, so Widmann-Mauz.

Die Schutzwürdigkeit werdenden Lebens werde damit grundsätzlich infrage gestellt: „Nach geltendem Verfassungsverständnis sind die Selbstbestimmung der Frau und das Lebensrecht des Kindes gleichwertige Rechtsgüter, die im Konfliktfall gegeneinander abgewogen werden müssen. Genau das leisten seit 1995 Paragraf 218 und 218a StGB mit dem ihnen zugrundeliegenden Modell der „doppelten Anwaltschaft“: Für den Schutz des Selbstbestimmungsrechts der Frau und für den Schutz des ungeborenen Lebens. Denn die Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen trifft allein die Frau. Sie bleibt straffrei“, erläutert die Abgeordnete.

Demgegenüber versuche der Antrag, mit Behauptungen von einer „Kriminalisierung“ ungewollt Schwangerer Ängste und Verunsicherung zu verbreiten, obwohl es zuletzt lediglich ein Strafverfahren im Jahre 2009 gegen eine Schwangere wegen einer Verletzung des § 218 StGB gegeben habe. Auch die Selbstbestimmung der Frau sei nach geltendem Recht nicht eingeschränkt, sondern zu jedem Zeitpunkt gegeben.

„Statt bei einer so wichtigen Frage gemeinsam niedrigschwelligere Wege auszuloten – etwa was die Erstattungsfähigkeit von Verhütungsmitteln angeht – wollen die Antragstellerinnen und Antragsteller den bestehenden gesellschaftspolitischen Kompromiss aufkündigen und diese Neuregelung ohne eine differenzierte, sachgerechte und gesellschaftlich geführte Diskussion quasi auf den letzten Metern noch kurz vor den Neuwahlen durchdrücken“, kritisiert Widmann-Mauz. „Wie groß muss Ihre politische Not als ehemalige Ampel-Koalition sein, dass Sie aus kurzfristigem, rein parteipolitischem Kalkül den gesellschaftlichen Frieden unseres Landes in einer so essenziellen, ethischen und grundlegenden rechtlichen Frage gefährden? Der Not, in der sich Frauen in dieser schwierigen Konfliktlage befinden, ist dieses Vorgehen jedenfalls nicht angemessen. Dem unteilbaren Schutz der Würde des Menschen nach Art. 1 unseres Grundgesetzes fügen Sie schweren Schaden zu. Mit nicht absehbaren Folgen.“