CDU Kreisverband Tübingen

Widmann-Mauz MdB: Durchbruch beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen endlich geschafft

Beschluss zum Ganztagsförderungsgesetz

Am heutigen Dienstag hat der Bundestag dem vom Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Mit dem neuen Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen geschaffen. Er soll ab 2026 gestuft in Kraft treten. Dazu erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:

„Ich freue mich, dass wir zu einem Ergebnis gekommen sind und der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen jetzt endlich kommt. Gerade in der Pandemie hat sich gezeigt wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist: Für Chancengleichheit aller Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben wir uns vehement für den Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen eingesetzt. Umso wichtiger, dass sich dieser Einsatz jetzt auszahlt.“

Der beschlossene Kompromiss sieht vor, dass sich der Bund wie geplant mit einem Festbetrag von maximal 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote beteiligt. Für einen beschleunigten Ausbau und Abfluss liegt die Förderquote des Bundes bei bis zu 70 Prozent. Der Bund beteiligt sich an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend auf 1,3 Milliarden Euro ab 2030.