CDU Kreisverband Tübingen

Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB: Wichtiger Schub für zukunftsfähige Gesundheitsforschung in Tübingen

Über 1,6 Mio. Euro für Tübinger Forschung zu Auswirkungen von Long-Covid

Für die Erforschung von Spätsymptomen von Covid-19 erhalten das Uniklinikum Tübingen und die Universität Tübingen insgesamt mehr als 1,6 Mio. Euro aus dem Förderprogramm „Forschungsvorhaben zu Spätsymptomen von Covid-19 (Long-Covid)“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dazu erklärt Staatsministerin Annette Widmann-Mauz MdB:
„Ich freue mich sehr über die Entscheidung. Das ist eine umfangreiche Finanzspritze für die wichtige Forschung an Long-Covid in Tübingen. Nachdem Tübingen bereits Standort für Spitzenforschung an Covid-19-Therapeutika ist, tragen unsere Forscherinnen und Forscher vor Ort nun auch maßgeblich zur besseren Kenntnis über die Spätfolgen einer Covid-19 Infektion bei.“
 
Weiter betont die Staatsministerin:
 
„Es zeigt sich einmal mehr: Tübingen ist Standort für Spitzenforschung in Deutschland und Europa. Mit der Förderung des Bundes könnten die entscheidenden Durchbrüche bei der Erforschung von Long-Covid aus Tübingen kommen. Damit werden die Bedingungen für exzellente Forschungs- und Entwicklungsarbeit vor Ort weiter gestärkt.“
 
Angesichts einer noch sehr geringen Erkenntnislage zu Spätsymptomen von Covid-19, die bei circa. 10 Prozent der Infizierten auftreten, unterstützt der Bund mit insgesamt 6,5 Mio. Euro bundesweit verschiedene Projekte in diesem Forschungsfeld. Bei ihrer heutigen Pressekonferenz hat Bundeforschungsministerin Anja Karliczek bekanntgegeben, dass im Rahmen dieses Programms auch zwei interdisziplinäre Projekte mit Tübinger Beteiligung gefördert werden. Das Universitätsklinikum Tübingen ist dabei involviert in die Erforschung der psychisch-sozialen Auswirkungen von Long-Covid. Die Universität Tübingen untersucht gemeinsam mit drei weiteren Forschungsinstitutionen wie sich Prednisolon und Vitamin B1, 6 und 12 auf Patienten mit Spätfolgen auswirken.
 
Die jetzt ausgewählten Vorhaben werden für einen Zeitraum von in der Regel bis zu zwei Jahren gefördert.