Union setzt sich beim Bürgergeld durch – Einigung vor Vermittlungsausschuss
Zur Einigung von Union und Ampel-Koalition zum Bürgergeld, über die der Vermittlungsausschuss heute Abend abstimmt, erklärt die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen, Annette Widmann-Mauz MdB:
„Ich begrüße es sehr, dass sich die Union bei den Sondierungen für eine Einigung beim Bürgergeld bei den zwei wesentlichsten Teilen der Reform durchsetzen konnte. Wir haben stets betont, dass wir beim Fördern besser werden müssen, aber gleichzeitig beim Fordern nicht nachlassen dürfen. Dieser Grundsatz bleibt nun gewahrt. Damit setzen wir die richtigen und notwendigen Anreize, damit Menschen auch tatsächlich möglichst schnell wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden können. Dazu gehört auch, dass die Regelsätze und die Hinzuverdienstgrenze erhöht werden, denn Inflation und Krisen belasten armutsbetroffene Menschen am stärksten.“
„Der ursprüngliche Vorschlag der Ampel-Koalitionen, mit einer sogenannten „Vertrauenszeit“ faktisch auf alle zwingbaren Mitwirkungspflichten zu verzichten, stand im klaren Widerspruch zu diesem Grundsatz. Deshalb halte ich es für richtig, dass wir Leistungen weiterhin an die Mitwirkung der Empfängerinnen und Empfänger knüpfen – das ist ein Zeichen der Fairness und Gerechtigkeit all denjenigen gegenüber, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die sozialen Leistungen mitfinanzieren. Damit konnten wir uns als Union nun auch durchsetzen“, erläutert Widmann-Mauz weiter. „Auch beim Schönvermögen und der Karenzzeit, in der die finanziellen und Wohnverhältnisse nicht überprüft werden, sind die Anpassungen nur folgerichtig. Schließlich geht es um die Gewährung von Grundsicherung und nicht um Vermögensschutz. Sehr hohe Freigrenzen für Vermögen zuzulassen, während gleichzeitig staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden, gefährdet die gesellschaftliche Grundlage für Solidarität und Unterstützung für armutsbetroffene Menschen.“