Widmann-Mauz MdB: Kultureinrichtungen gehen bei Energiehilfen leer aus
Kultureinrichtungen und Kulturvereine, die mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Öl oder Pellets heizen, erhalten keine Mittel über den Kulturfonds Energie. Die Wahlkreisabgeordnete für Tübingen-Hechingen und Mitglied im Kulturausschuss des Bundestags, Annette Widmann-Mauz MdB, übt an den Plänen scharfe Kritik:
„Die Kulturbranche wartet seit Monaten auf Energiehilfen und angesichts der steigenden Energiekosten war der Energiefonds die lang ersehnte Hilfe. Doch sämtliche Kultureinrichtungen und Kulturvereine, die mit leitungsungebundenen Energieträgern wie Öl oder Pellets heizen, sind von der Förderung ausgenommen. Diese Ausgrenzung ist nicht nur extrem ungerecht, sie entbehrt auch jeder Grundlage. Das Geld muss allen Einrichtungen und Veranstaltern zugutekommen, die darauf angewiesen sind, gerade auch im ländlichen Raum, wo viele Vereine, Theater oder Museen in historischen Gebäuden noch immer mit Öl oder Pellets heizen“, so Widmann-Mauz.
Dem Ganzen setze die Krone auf, dass betroffene Einrichtungen ihre Mehrkosten auf einer Onlineplattform melden könnten, um die daraus gewonnenen Erkenntnisse dem Deutschen Bundestag weiterzuleiten, führt die Bundestagsabgeordnete weiter aus. „Die Kultureinrichtungen brauchen jetzt die Unterstützung. Dass man zuerst Erkenntnisse sammeln wolle, ist an Ironie den Kulturschaffenden gegenüber nicht mehr zu überbieten.“
Um die bundesweit erheblichen Auswirkungen der Energiekrise auf Kultureinrichtungen zu mindern, werden im Kulturfonds Energie des Bundes rückwirkend für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 und bis zum 30. April 2024 Mehrkosten für netzbezogenen Strom sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas und Fernwärme) gefördert. Antragsberechtigt sind sowohl öffentliche als auch privatrechtliche Kultureinrichtungen, z.B. Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen oder Bibliotheken, sowie Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.